Service

Weitere wichtige Informationen für Sie und Ihren Termin bei uns.

Was sollten Sie zum Termin mitbringen?

Zur Gewährleistung einer optimalen Behandlung benötigen wir folgende Unterlagen: 
Ihre Versichertenkarte
einen Überweisungsschein (bei gesetzlich Versicherten, sofern vorhanden), 
einen aktuellen Medikamentenplan
Laborwerte und 
etwaige Vorbefunde.

Wenn Sie einen Termin als Hausarztvermittlungsfall (Akutfall) erhalten haben
kann Ihre Behandlung nur unter Vorlage des Überweisungsscheines erfolgen.

Um Ihre Wartezeit zu verkürzen, dürfen Sie gerne freiwillig folgende Formulare vorab ausfüllen:

Einverständniserklärung zur Anforderung von Daten

Einverständniserklärung zur Weitergabe von Daten

Anamnesebogen

Einverständiserklärung für privat Krankenversicherte

Rezeptanforderung

Liebe Patientinnen und Patienten,

gerne können Sie ein Wiederholungsrezept hier online bestellen und dies am nächsten Werktag in Ihrer Apotheke einlösen (gesetzlich Krankenversicherte als eRezept) oder in der Praxis abholen (privat Krankenversicherte aktuell noch als Papierrezept). Bitte füllen Sie dazu nachfolgendes Formular aus. Voraussetzung hierfür ist jeweils, dass Ihre elektronische Gesundheitskarte ("Krankenversichertenkarte") im laufenden Quartal bereits einmal in unserer Praxis eingelesen werden konnte oder Sie privat krankenversichert sind. 

Links & Wissenswertes

Nichts ersetzt das persönliche Gespräch mit unseren kompetenten Ärzten. Für ergänzende Informationen können wir Ihnen die folgenden Seiten empfehlen.

Für unabhängige Informationen über Erkrankungen können wir die Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit, die Seiten des IQWiG und der Kooperation der Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigung empfehlen.

Informationen für Patientinnen und Patienten mit koronarer Herzerkrankung sind auf der Internetseite Patienten-Information.de zu finden.

Um Ihnen die Suche nach Informationen für herzkranke Menschen zu erleichtern, haben wir nachfolgend die zutreffenden Seiten für die koronare Herzkrankheit, die koronare Herzkrankheit – Verhalten im Notfall und die Herzschwäche (Herzinsuffizienz) einzeln aufgeführt.

  • Allgemeine Erläuterungen zum Thema der koronaren Herzkrankheit (KHK) finden Sie hier.
  • Sollten Sie Informationen suchen, wie Sie sich bei einem Notfall, z.B. dem Verdacht auf einen Herzinfarkt bei koronarer Herzkrankheit (KHK) verhalten sollen, können Sie diese hier abrufen.
  • Sind Sie an einer Herzschwäche (Herzinsuffizienz) erkrankt, erhalten Sie hier weitere Informationen. Im Rahmen der Patientenleitlinie: Herzschwäche wurde Informationsmaterial für Patienten mit einer Herzschwäche erstellt.Es sind leicht verständliche Informationen zusammengestellt worden.
  • Haben Sie einen Angehörigen, dem Sie Informationen zur koronaren Herzkrankheit (KHK) in leichter Sprache zur Verfügung stellen wollen, können Sie diese auf der Seite KHK – Lebensweise und Medikamente herunterladen. Informationsmaterial in leichter Sprache über KHK – Operationsmöglichkeiten stehen ebenfalls zum Download bereit. Das Verhalten bei KHK – Notfall ist hier in leichter Sprache beschrieben.

Falls Sie zusammengefasst Informationen zum Vorhofflimmern nachlesen wollen, finden Sie diese hier.

Sollten wir Ihnen ein gerinnungshemmendes Medikament verschrieben haben, finden Sie Informationen zu diesen Medikamenten (den sogenannten „Blutverdünnern“) auf dieser Internetseite.

Falls Sie als Patient eine Nebenwirkung durch ein Medikament vermuten, können Sie dieses selbstständig beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte melden. Dafür ist ein Onlineformular durch das Paul-Ehrlich-Institut eingerichtet worden, welches insbesondere für den medizinischen Laien geschaffen wurde. Sie finden es unter diesem Link.

Wir möchten Sie an dieser Stelle auf ein interessante Internetseite hinweisen, die sich derzeit noch im Aufbau befindet. Der PatientenInfo-Service realisiert als Dienstleistung die im Arzneimittelgesetz geregelte Verpflichtung,

Gebrauchsinformationen auch blinden und sehbehinderten Personen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen (§11 AMG Abs. 3c).

Der Beipackzettel, d.h. die gesetzlich vorgeschriebene Information in Medikamentenpackungen ist schon für Menschen mit guter Sehkraft schwierig zu lesen und zu verstehen. Der PatientenInfo-Service ermöglicht es daher Patienten – ganz gleich ob blind oder sehend – einen barrierefreien Zugriff auf die Packungsbeilagen von Medikamenten. Entwickelt für Blinde und Sehbehinderte – hilfreich für alle.

Falls Sie von uns oder einem anderen Arzt gefragt wurden, ob Sie an einer medizinischen Studie teilnehmen würden, finden Sie hierzu weitere Informationen.

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?